Rückmietverkauf Bremen —
Liquidität ohne Umzug.
Verkaufen Sie Ihre Immobilie zum vollen Marktwert und bleiben Sie mit einem unbefristeten, unkündbaren Mietvertrag in Ihrem Zuhause. Lokal betreut, rechtlich abgesichert.
Sie verkaufen — und wohnen trotzdem weiter.
Der Rückmietverkauf (auch Sale-and-Lease-Back) ist ein Immobilienmodell, das in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewinnt: Sie verkaufen Ihre Immobilie vollständig zum aktuellen Marktwert und schließen gleichzeitig einen unbefristeten Mietvertrag ab — sodass Sie in Ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können.
Der wesentliche Unterschied zum klassischen Verkauf: Der neue Eigentümer hat kein Kündigungsrecht. Sie als Mieter hingegen können jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten ausziehen — etwa bei einem Umzug ins Pflegeheim oder zu Kindern.
Als Bremer Immobilienmakler mit Ortskenntnis und Marktzugang begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess — von der kostenlosen Wertermittlung bis zur notariellen Beurkundung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Sofortiger Zugang zum vollen Immobilienwert — ohne Bankkredit
Lebenslang im eigenen Zuhause wohnen bleiben
Unkündbarer Mietvertrag — der Käufer kann Sie nicht heraussetzen
Keine Instandhaltungspflichten mehr — trägt der neue Eigentümer
In den meisten Fällen vollständig steuerfrei
Persönliche Begleitung durch lokale Experten in Bremen
Der Rückmietverkauf ist besonders interessant, wenn …
Sie im Ruhestand Liquidität benötigen
Ihre Rente reicht nicht für den gewohnten Lebensstandard, aber in Ihrer Immobilie steckt erhebliches Kapital. Mit dem Rückmietverkauf erschließen Sie dieses Kapital — ohne auszuziehen.
Sie Erben gleichstellen möchten
Sie haben mehrere Kinder, aber der Hauptteil des Vermögens steckt im Haus. Durch den Rückmietverkauf können Sie Ihr Kapital zu Lebzeiten gleichmäßig verteilen und trotzdem weiter zuhause wohnen.
Sie Schulden oder Raten ablösen möchten
Bestehende Restschulden oder monatliche Belastungen drücken auf Ihre Finanzen. Der Rückmietverkauf löst Kredite direkt ab und gibt Ihnen finanziellen Spielraum zurück.
Sie eine Pflegevorsorge finanzieren wollen
Pflege ist teuer. Mit dem Erlös aus dem Rückmietverkauf können Sie Pflegekosten vorfinanzieren, ohne das Haus aufzugeben — bis Sie ihn wirklich brauchen.
Ihre Immobilie Ihnen zu groß geworden ist
Die Kinder sind aus, das Haus ist zu groß — aber ein Umzug kommt nicht in Frage. Der Rückmietverkauf ermöglicht den Verkauf mit anschließendem Verbleib im vertrauten Zuhause.
Sie größere Investitionen planen
Ob Renovierung, Reisen oder Unterstützung der Kinder beim Hauskauf: Der Rückmietverkauf verschafft Ihnen einmalig freies Kapital, ohne monatliche Belastung.
Was könnte Ihr Rückmietverkauf einbringen?
Bewegen Sie den Regler und sehen Sie, welche Erlösspanne realistisch ist. Diese Schätzwerte basieren auf Marktdaten — ein verbindliches Angebot erstellen wir kostenlos nach einer Besichtigung.
⚠ Unverbindliche Orientierungswerte basierend auf Marktdurchschnittswerten. Die tatsächlichen Konditionen hängen von Lage, Zustand, Alter und individueller Vereinbarung ab. Ein kostenfreies, verbindliches Angebot erstellen wir nach einer persönlichen Besichtigung.
In 5 Schritten zum Rückmietverkauf
Kostenloses Erstgespräch
Wir erklären das Modell, klären Ihre Situation und prüfen, ob der Rückmietverkauf für Sie sinnvoll ist.
Wertermittlung
Wir erstellen eine fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie — marktgerecht und kostenlos.
Angebot & Verhandlung
Wir suchen seriöse Investoren aus unserem Netzwerk und verhandeln ein faires Angebot für Sie.
Mietvertrag & Notar
Beide Verträge — Kaufvertrag und Mietvertrag — werden gleichzeitig notariell beurkundet. Rechtlich wasserdicht.
Auszahlung
Nach der Beurkundung erhalten Sie den Kaufpreis ausgezahlt. Sie bleiben Mieter in Ihrem Zuhause.
Rückmietverkauf vs. andere Modelle
| Merkmal | Rückmietverkauf | Leibrente | Teilverkauf | Klassischer Verkauf |
|---|---|---|---|---|
| Sofortige Einmalzahlung | ✓ Ja | ✗ Nein | ✓ Teilweise | ✓ Ja |
| Weiter im Haus wohnen | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja | ✗ Nein |
| Unkündbarer Mietvertrag | ✓ Ja | ✓ Ja | ✗ Nein | — |
| Voller Marktwert | ✓ Ja | ✗ Abschlag | ✗ Nutzungsgeb. | ✓ Ja |
| Keine Instandhaltungspflicht | ✓ Ja | ✓ Ja | ✗ Nein | ✓ Ja |
| Flexibler Auszug möglich | ✓ 3 Monate | ✓ Ja | ✓ Ja | — |
Rückmietverkauf in Bremen: Was Sie wissen sollten
Der Bremer Immobilienmarkt und der Rückmietverkauf
Bremen ist ein stabiler, gut entwickelter Immobilienmarkt mit soliden Preisniveaus — besonders in gefragten Stadtteilen wie Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld und Vegesack. Gerade diese Lagen eignen sich gut für den Rückmietverkauf, da Investoren bereit sind, marktgerechte Preise für qualitativ hochwertige Wohnimmobilien zu zahlen.
Wie wird die Miete festgesetzt?
Die Monatsmiete orientiert sich bei Vertragsabschluss an der ortsüblichen Vergleichsmiete des Bremer Mietspiegels. Mieterhöhungen sind gesetzlich auf die Kappungsgrenze von 15 Prozent in 3 Jahren begrenzt und müssen dem Mietspiegel entsprechen — Sie sind also gut geschützt.
Ist der Verkaufserlös steuerpflichtig?
In den meisten Fällen ist der Erlös vollständig steuerfrei: Wenn die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz war und die Spekulationsfrist von 10 Jahren nach dem Erwerb abgelaufen ist, fällt keine Einkommensteuer an. Ihr Steuerberater kann dies für Ihren konkreten Fall prüfen — wir empfehlen diesen Schritt vor der Entscheidung.
Welche Immobilien eignen sich in Bremen?
Grundsätzlich eignen sich schuldenfreie oder wenig belastete Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen mit einem Marktwert ab ca. 200.000 Euro. In Bremen sind das häufig Häuser aus den 1960er bis 1990er Jahren in guten Lagen — genau die Objekte, für die unser Investorennetzwerk aktiv sucht.
Rückmietverkauf — Ihre Fragen, unsere Antworten
Was ist ein Rückmietverkauf?
Beim Rückmietverkauf (Sale-and-Lease-Back) verkaufen Sie Ihre Immobilie vollständig und schließen gleichzeitig einen unbefristeten, vom Käufer unkündbaren Mietvertrag ab. Sie erhalten den Kaufpreis ausgezahlt und wohnen wie gewohnt weiter in Ihrem Zuhause.
Kann der neue Eigentümer mir kündigen?
Nein. Das ist der wesentliche Unterschied zum klassischen Verkauf: Der Mietvertrag ist für den Käufer unkündbar, solange Sie ihn nicht selbst kündigen. Eigenbedarfskündigung ist vertraglich ausgeschlossen.
Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ich ins Pflegeheim muss?
Sie können den Mietvertrag jederzeit selbst mit einer Frist von 3 Monaten kündigen — zum Beispiel bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung. Das ist einer der zentralen Flexibilitätsvorteile gegenüber anderen Modellen.
Wie hoch wird die Miete angesetzt? Kann sie steigen?
Die Anfangsmiete orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mieterhöhungen unterliegen den gesetzlichen Grenzen des deutschen Mietrechts — insbesondere der Kappungsgrenze von 15 bis 20 Prozent in 3 Jahren. In Bremen gibt es einen Mietspiegel, der als Schutz dient.
Ist ein Rückmietverkauf auch mit noch bestehender Restschuld möglich?
Ja. Bestehende Darlehen werden in der Regel direkt aus dem Kaufpreis abgelöst. Sie erhalten den nach Schuldenablösung verbleibenden Betrag ausgezahlt — das spart monatliche Raten und vereinfacht Ihre finanzielle Situation erheblich.
Wer übernimmt Instandhaltung und Nebenkosten?
Die Kosten für Instandhaltung und Modernisierung trägt nach dem Verkauf der neue Eigentümer. Verbrauchsabhängige Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser) zahlen Sie weiterhin selbst — ebenso die monatliche Miete.
Ist der Verkaufserlös steuerpflichtig?
In den meisten Fällen ist der Erlös vollständig steuerfrei — vorausgesetzt, die Immobilie war Ihr Hauptwohnsitz und die Spekulationsfrist von 10 Jahren ist abgelaufen. Ihr Steuerberater prüft dies für Ihren konkreten Fall.
Was kostet Beratung und Vermittlung?
Das Erstgespräch und die Ersteinschätzung sind vollständig kostenlos und unverbindlich. Notarkosten werden anteilig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt — dies ist gesetzlich geregelt. Wir legen alle Kosten transparent offen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
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