Teilverkauf Bremen —
Bis zu 50 % auszahlen & Miteigentümer bleiben.
Verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie und erhalten Sie sofort eine Einmalzahlung – bei vollem Wohnrecht durch Nießbrauch im Grundbuch. Persönlich betreut in Bremen.
Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?
Beim Immobilien Teilverkauf verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie – zwischen 10 und 50 % – an einen Käufer und erhalten dafür sofort eine Einmalzahlung. Sie bleiben Miteigentümer, wohnen weiter in Ihrem Zuhause und behalten die volle Entscheidungsfreiheit über Renovierungen, Vermietung oder einen späteren Gesamtverkauf.
Im Gegenzug zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt – vergleichbar einem Mietzins – an den Käufer. Dieser Betrag liegt aktuell bei 4,99 bis 5,5 % des Auszahlungsbetrags pro Jahr und ist in der Regel für 10 Jahre festgeschrieben.
Das Nießbrauchrecht wird ins Grundbuch eingetragen (§§ 1030 ff. BGB) und sichert Ihr lebenslanges Wohnrecht ab – auch bei einem späteren Weiterverkauf des Anteils.
Der Teilverkauf ist ein komplexes Modell mit klaren Vor- und Nachteilen. Wir beraten Sie transparent – auch dazu, ob Leibrente oder Rückmietverkauf in Ihrer Situation besser passen könnten.
Das Prinzip in drei Schritten
Teilverkauf: Sie verkaufen 10–50 % Ihrer Immobilie zu einem fairen, gutachterlich festgestellten Marktpreis und erhalten den Betrag sofort ausgezahlt.
Wohnen bleiben: Ihr Nießbrauchrecht wird im Grundbuch (Abt. II) eingetragen. Sie wohnen weiter – und zahlen monatlich ein Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil.
Flexibilität: Sie können den Anteil zurückkaufen, vererben oder später den Gesamtverkauf veranlassen – die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Teilverkauf Rechner Bremen – Wunschauszahlung berechnen
Geben Sie den Wert Ihrer Immobilie und Ihren gewünschten Auszahlungsbetrag ein – der Rechner zeigt Ihnen Verkaufsanteil, monatliches Nutzungsentgelt und Ihre persönliche Gesamtbilanz.
Was spricht für den Teilverkauf?
Sofortige Einmalzahlung ohne Bankkredit oder Verkauf der gesamten Immobilie
Sie bleiben Miteigentümer und behalten Entscheidungsrechte
Von künftigen Wertsteigerungen Ihrer Immobilie anteilig profitieren
Nießbrauchrecht im Grundbuch – lebenslanges Wohnrecht rechtlich abgesichert
Einmalzahlung in der Regel steuerfrei (Hauptwohnsitz & Haltefrist beachten)
Splitting-Option: halbe Auszahlung sofort, Rest nach 1,5 Jahren – für geringeres Entgelt
Rückkauf des Anteils jederzeit möglich
Was Sie wissen sollten
Monatliches Nutzungsentgelt: 4,99–5,5 % p.a. des Auszahlungsbetrags – über 10 Jahre eine erhebliche Summe.
Instandhaltungskosten tragen weiterhin Sie allein – auch für den verkauften Anteil.
Wertsicherungsklausel des Käufers: oft ca. 17 % Mindestwertsicherung beim Gesamtverkauf.
Zahlungsverzug beim Nutzungsentgelt kann im schlimmsten Fall zum Zwangsverkauf führen.
Rückkauf in der Praxis teuer, da aktueller Marktwert gilt.
Insolvenz des Käufers kann das Nießbrauchrecht gefährden, wenn es nicht erstrangig ist.
Teilverkauf im Vergleich – alle Optionen auf einen Blick
| Kriterium | ✦ Teilverkauf | Rückmietverkauf | Leibrente | Klass. Verkauf |
|---|---|---|---|---|
| Auszahlungsform | ✓ Einmalzahlung (bis 50 %) | Einmalzahlung (100 %) | Monatliche Rente | Einmalzahlung (100 %) |
| Weiter wohnen bleiben | ✓ Nießbrauch im Grundbuch | ✓ Mietvertrag | ✓ Wohnrecht im Grundbuch | ✗ Auszug nötig |
| Monatliche Belastung | ✗ Nutzungsentgelt 4,99–5,5 % | ✗ Marktübliche Miete | ✓ Keine Miete | ✗ Neue Miete |
| Bleiben Sie Eigentümer? | ✓ Zu 50–90 % Miteigentümer | ✗ Vollst. Verkauf | ✗ Vollst. Verkauf | ✗ Vollst. Verkauf |
| Von Wertsteigerung profitieren | ✓ Anteilig ja | ✗ Nein | ✗ Nein | ✗ Nein |
| Instandhaltung trägt | ✗ Weiterhin Sie allein | ✓ Der Käufer | ✓ Der Käufer | ✓ Der Käufer |
| Lebenslanges Einkommen | ✗ Nein (Einmalzahlung) | ✗ Nein (Einmalzahlung) | ✓ Ja, lebenslang | ✗ Nein |
| Rückkauf möglich | Ja, aber meist teuer | ✗ Nein | ✗ Nein | ✗ Nein |
Ist Ihre Bremer Immobilie für den Teilverkauf geeignet?
Mindestwert ca. 200.000 €
Die Immobilie sollte einen Marktwert von mindestens 200.000 € haben. Im Bremer Markt ist das in den meisten Stadtteilen gut erreichbar.
Selbst bewohnt
Nur selbst genutzte Immobilien (Haus oder Eigentumswohnung) kommen infrage – kein reines Mietobjekt.
Lastenfrei oder geringe Restschuld
Die Immobilie muss lastenfrei sein oder die Restschuld wird durch den Teilverkaufserlös abgelöst.
Kein Erbbaurecht
Steht die Immobilie auf einem Erbbaugrundstück, ist ein Teilverkauf in der Regel nicht möglich.
Mindestalter 65 Jahre für lebenslanges Nießbrauchrecht
Für ein lebenslanges Nießbrauchrecht sollten Sie mindestens 65 Jahre alt sein.
Max. 50 % Verkaufsanteil
Sie können maximal 50 % Ihrer Immobilie verkaufen – mindestens 50 % verbleiben in Ihrem Eigentum.
Wir beraten Sie gerne kostenlos, ob Ihre Bremer Immobilie für den Teilverkauf geeignet ist – und welche Konditionen Sie realistisch erwarten können.
Besonders gefragt sind Immobilien in diesen Bremer Stadtteilen:
Sechs Situationen, in denen der Teilverkauf sinnvoll sein kann
Kapitalbedarf ohne Umzug
Sie benötigen kurzfristig eine größere Summe – für eine Renovierung, Unterstützung von Kindern oder eine besondere Anschaffung – und möchten auf keinen Fall ausziehen.
Miteigentümer bleiben wollen
Ihnen ist es wichtig, weiterhin Entscheidungsträger zu bleiben – bei Renovierungen, Vermietung oder dem Zeitpunkt eines späteren Gesamtverkaufs.
Von Wertsteigerung profitieren
Sie glauben an den Bremer Immobilienmarkt und möchten weiterhin von zukünftigen Wertsteigerungen profitieren.
Kinder zu Lebzeiten beschenken
Mit dem Teilverkaufserlös können Sie Ihre Kinder oder Enkel jetzt unterstützen – beim Hausbau, Studium oder der Existenzgründung.
Restschuld ablösen
Noch eine laufende Hypothek? Der Teilverkaufserlös kann die Restschuld ablösen und die monatliche Belastung deutlich senken.
Nutzungsentgelt ist tragbar
Das Modell lohnt sich nur, wenn das monatliche Nutzungsentgelt dauerhaft aus der Rente oder anderen Einnahmen gestemmt werden kann.
Teilverkauf in Bremen: Was Sie wissen sollten
Der Bremer Immobilienmarkt und der Teilverkauf
Bremen ist ein stabiler Immobilienmarkt – besonders in Stadtteilen wie Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland und Borgfeld. Diese Lagen sind beim Teilverkauf attraktiv, weil Investoren bereit sind, marktgerechte Preise zu zahlen und von künftigen Wertsteigerungen zu profitieren.
Ist der Erlös steuerpflichtig?
In der Regel ist der Verkaufserlös steuerfrei, wenn Sie die Immobilie mindestens zwei der letzten drei Jahre vor dem Verkauf selbst bewohnt haben oder wenn die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Ihr Steuerberater kann Ihren konkreten Fall prüfen.
Wie lange dauert ein Teilverkauf?
Von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung dauert ein Teilverkauf in der Regel 6 bis 10 Wochen. Die größten Zeitfaktoren sind die Wertgutachtenerstellung (2–3 Wochen), die Vertragsprüfung und der Notartermin. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Teilverkauf — Ihre Fragen, ehrlich beantwortet
Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?
Beim Immobilien-Teilverkauf verkaufen Sie bis zu 50 % Ihrer Immobilie an einen Käufer und erhalten eine sofortige Einmalzahlung. Sie bleiben Miteigentümer, wohnen durch Ihr Nießbrauchrecht im Grundbuch weiter und zahlen ein monatliches Nutzungsentgelt.
Wie hoch ist das Nutzungsentgelt?
Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt in der Regel 4,99 bis 5,5 % des Auszahlungsbetrags pro Jahr, geteilt durch 12. Bei 100.000 € Auszahlung entspricht das ca. 416 bis 458 € pro Monat – festgeschrieben für 10 Jahre.
Wie viel Prozent der Immobilie kann ich verkaufen?
Beim Teilverkauf können Sie 10 bis 50 % Ihrer Immobilie verkaufen. Mindestens 50 % müssen in Ihrem Eigentum verbleiben, damit Sie rechtlich Haupteigentümer bleiben.
Was passiert, wenn der Käufer insolvent wird?
Das hängt entscheidend davon ab, wie Ihr Nießbrauchrecht im Grundbuch abgesichert ist. Steht es im ersten Rang, bleibt es auch bei Insolvenz bestehen. Steht es im zweiten Rang, kann es gefährdet sein. Lassen Sie diesen Punkt unbedingt vor Vertragsabschluss anwaltlich prüfen.
Kann ich den Anteil vererben?
Ihr verbleibender Eigentumsanteil geht nach Ihrem Tod an Ihre Erben über. Auch die notariell erteilte Verkaufsvollmacht gilt über den Tod hinaus, was Ihre Erben beim späteren Gesamtverkauf berücksichtigen müssen.
Was kostet mich der Teilverkauf insgesamt?
Die wichtigsten Kostenpositionen: Monatliches Nutzungsentgelt (4,99–5,5 % p.a.), Durchführungsentgelt beim späteren Gesamtverkauf (ca. 5–6 %), eventuelle Wertsicherungsklausel (~17 %), weiterhin Instandhaltungskosten und Grundsteuer allein. Lassen Sie immer eine Gesamtkostenrechnung erstellen.
Was ist die Splitting-Option?
Bei der Splitting-Option erhalten Sie die Auszahlung in zwei Tranchen: die Hälfte sofort, die andere Hälfte ca. 1,5 Jahre später. In der ersten Phase zahlen Sie nur Nutzungsentgelt auf den ersten Teil – das reduziert die monatliche Belastung anfänglich.
Teilverkauf oder Leibrente – was passt besser?
Der Teilverkauf eignet sich, wenn Sie Miteigentümer bleiben möchten, von Wertsteigerungen profitieren wollen und das Nutzungsentgelt dauerhaft stemmen können. Die Leibrente passt besser, wenn Sie ein lebenslanges Zusatzeinkommen suchen und keine monatliche Belastung möchten.
Ist der Erlös aus dem Teilverkauf steuerpflichtig?
In der Regel steuerfrei, wenn Sie die Immobilie mindestens zwei der letzten drei Jahre selbst bewohnt haben oder die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Ihr Steuerberater kann Ihren konkreten Fall prüfen.
Ihr kostenloses & unverbindliches Angebot
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – persönlich, diskret und ohne Verkaufsdruck.
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Florian Dargatz berät Sie persönlich, vertraulich und ohne Verpflichtungen – auch zu Leibrente und Rückmietverkauf als Alternativen.