✓ 10–50 % sofort auszahlen ✓ Nießbrauchrecht im Grundbuch ✓ Miteigentümer bleiben ✓ Von Wertsteigerung profitieren ✓ Kostenlose Beratung in Bremen
Einfach erklärt

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?

Beim Immobilien Teilverkauf verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie – zwischen 10 und 50 % – an einen Käufer und erhalten dafür sofort eine Einmalzahlung. Sie bleiben Miteigentümer, wohnen weiter in Ihrem Zuhause und behalten die volle Entscheidungsfreiheit über Renovierungen, Vermietung oder einen späteren Gesamtverkauf.

Im Gegenzug zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt – vergleichbar einem Mietzins – an den Käufer. Dieser Betrag liegt aktuell bei 4,99 bis 5,5 % des Auszahlungsbetrags pro Jahr und ist in der Regel für 10 Jahre festgeschrieben.

Das Nießbrauchrecht wird ins Grundbuch eingetragen (§§ 1030 ff. BGB) und sichert Ihr lebenslanges Wohnrecht ab – auch bei einem späteren Weiterverkauf des Anteils.

Der Teilverkauf ist ein komplexes Modell mit klaren Vor- und Nachteilen. Wir beraten Sie transparent – auch dazu, ob Leibrente oder Rückmietverkauf in Ihrer Situation besser passen könnten.

Das Prinzip in drei Schritten

1

Teilverkauf: Sie verkaufen 10–50 % Ihrer Immobilie zu einem fairen, gutachterlich festgestellten Marktpreis und erhalten den Betrag sofort ausgezahlt.

2

Wohnen bleiben: Ihr Nießbrauchrecht wird im Grundbuch (Abt. II) eingetragen. Sie wohnen weiter – und zahlen monatlich ein Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil.

3

Flexibilität: Sie können den Anteil zurückkaufen, vererben oder später den Gesamtverkauf veranlassen – die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Rechtliche Grundlage: §§ 1030 ff. BGB (Nießbrauch), notarielle Beurkundung Pflicht
Immobilien Teilverkauf Rechner

Teilverkauf Rechner Bremen – Wunschauszahlung berechnen

Geben Sie den Wert Ihrer Immobilie und Ihren gewünschten Auszahlungsbetrag ein – der Rechner zeigt Ihnen Verkaufsanteil, monatliches Nutzungsentgelt und Ihre persönliche Gesamtbilanz.

1. Immobilienwert400.000 €
200.000 €1.500.000 €
2. Wunschauszahlung120.000 €
20.000 €max. 50 %
3. Splitting-Option?
Nein
Ja, Splitting nutzen
Mit der Splitting-Option erhalten Sie die Hälfte sofort und die andere Hälfte nach 1,5 Jahren. In der ersten Phase zahlen Sie nur Nutzungsentgelt auf den ersten Teil – das reduziert die monatliche Belastung anfänglich.
Ihre Berechnung
Bitte Werte einstellen und berechnen
Ihre Auszahlung
sofort auf Ihr Konto
Ihr Anteil bleibt
% in Ihrem Eigentum
Immobilienwert
Verkaufter Anteil
Monatl. Nutzungsentgelt (4,99 % p.a.)
Entgelt 10 Jahre gesamt
Nutzungsentgelt festgeschrieben 10 Jahre
Persönliche Gesamtbilanz beim Gesamtverkauf
Annahme: Gesamtverkauf in 10 Jahren · Wertzuwachs Bremen Ø 2,5 % p.a.
Zukünftiger Immobilienwert (in 10 J.)
Ihr Anteil am Verkäuferlös
Durchführungsentgelt (ca. 5,5 %)
Netto-Auszahlung Gesamtverkauf
Abzgl. gezahlte Nutzungsentgelte
Erste Auszahlung (Teilverkauf)
Ihre persönliche Gesamtbilanz
† Unverbindliche Beispielrechnung. Tatsächliche Konditionen können abweichen. Wertsteigerung ist keine Garantie.
Vorteile

Was spricht für den Teilverkauf?

Sofortige Einmalzahlung ohne Bankkredit oder Verkauf der gesamten Immobilie

Sie bleiben Miteigentümer und behalten Entscheidungsrechte

Von künftigen Wertsteigerungen Ihrer Immobilie anteilig profitieren

Nießbrauchrecht im Grundbuch – lebenslanges Wohnrecht rechtlich abgesichert

Einmalzahlung in der Regel steuerfrei (Hauptwohnsitz & Haltefrist beachten)

Splitting-Option: halbe Auszahlung sofort, Rest nach 1,5 Jahren – für geringeres Entgelt

Rückkauf des Anteils jederzeit möglich

Risiken & Nachteile

Was Sie wissen sollten

BaFin-Hinweis: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist ausdrücklich auf Risiken des Immobilien-Teilverkaufs hin. Lassen Sie Verträge immer durch einen unabhängigen Anwalt oder Notar prüfen.
!

Monatliches Nutzungsentgelt: 4,99–5,5 % p.a. des Auszahlungsbetrags – über 10 Jahre eine erhebliche Summe.

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Instandhaltungskosten tragen weiterhin Sie allein – auch für den verkauften Anteil.

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Wertsicherungsklausel des Käufers: oft ca. 17 % Mindestwertsicherung beim Gesamtverkauf.

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Zahlungsverzug beim Nutzungsentgelt kann im schlimmsten Fall zum Zwangsverkauf führen.

!

Rückkauf in der Praxis teuer, da aktueller Marktwert gilt.

!

Insolvenz des Käufers kann das Nießbrauchrecht gefährden, wenn es nicht erstrangig ist.

Fazit: Der Teilverkauf kann sinnvoll sein, wenn Sie schnell Kapital benötigen, Miteigentümer bleiben möchten und das Nutzungsentgelt dauerhaft stemmen können. Wer ein lebenslanges Zusatzeinkommen sucht oder keine monatliche Belastung möchte, für den können Leibrente oder Rückmietverkauf die bessere Wahl sein.
Modellvergleich

Teilverkauf im Vergleich – alle Optionen auf einen Blick

Kriterium ✦ Teilverkauf Rückmietverkauf Leibrente Klass. Verkauf
Auszahlungsform ✓ Einmalzahlung (bis 50 %) Einmalzahlung (100 %) Monatliche Rente Einmalzahlung (100 %)
Weiter wohnen bleiben ✓ Nießbrauch im Grundbuch ✓ Mietvertrag ✓ Wohnrecht im Grundbuch ✗ Auszug nötig
Monatliche Belastung ✗ Nutzungsentgelt 4,99–5,5 % ✗ Marktübliche Miete ✓ Keine Miete ✗ Neue Miete
Bleiben Sie Eigentümer? ✓ Zu 50–90 % Miteigentümer ✗ Vollst. Verkauf ✗ Vollst. Verkauf ✗ Vollst. Verkauf
Von Wertsteigerung profitieren ✓ Anteilig ja ✗ Nein ✗ Nein ✗ Nein
Instandhaltung trägt ✗ Weiterhin Sie allein ✓ Der Käufer ✓ Der Käufer ✓ Der Käufer
Lebenslanges Einkommen ✗ Nein (Einmalzahlung) ✗ Nein (Einmalzahlung) ✓ Ja, lebenslang ✗ Nein
Rückkauf möglich Ja, aber meist teuer ✗ Nein ✗ Nein ✗ Nein
Voraussetzungen

Ist Ihre Bremer Immobilie für den Teilverkauf geeignet?

Mindestwert ca. 200.000 €

Die Immobilie sollte einen Marktwert von mindestens 200.000 € haben. Im Bremer Markt ist das in den meisten Stadtteilen gut erreichbar.

Selbst bewohnt

Nur selbst genutzte Immobilien (Haus oder Eigentumswohnung) kommen infrage – kein reines Mietobjekt.

Lastenfrei oder geringe Restschuld

Die Immobilie muss lastenfrei sein oder die Restschuld wird durch den Teilverkaufserlös abgelöst.

Kein Erbbaurecht

Steht die Immobilie auf einem Erbbaugrundstück, ist ein Teilverkauf in der Regel nicht möglich.

Mindestalter 65 Jahre für lebenslanges Nießbrauchrecht

Für ein lebenslanges Nießbrauchrecht sollten Sie mindestens 65 Jahre alt sein.

Max. 50 % Verkaufsanteil

Sie können maximal 50 % Ihrer Immobilie verkaufen – mindestens 50 % verbleiben in Ihrem Eigentum.

Wir beraten Sie gerne kostenlos, ob Ihre Bremer Immobilie für den Teilverkauf geeignet ist – und welche Konditionen Sie realistisch erwarten können.

Besonders gefragt sind Immobilien in diesen Bremer Stadtteilen:

Schwachhausen Horn-Lehe Oberneuland Borgfeld Lesum Findorff Hastedt Huchting Blumenthal Vegesack Weyhe Lilienthal
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Für wen passt der Teilverkauf?

Sechs Situationen, in denen der Teilverkauf sinnvoll sein kann

01

Kapitalbedarf ohne Umzug

Sie benötigen kurzfristig eine größere Summe – für eine Renovierung, Unterstützung von Kindern oder eine besondere Anschaffung – und möchten auf keinen Fall ausziehen.

02

Miteigentümer bleiben wollen

Ihnen ist es wichtig, weiterhin Entscheidungsträger zu bleiben – bei Renovierungen, Vermietung oder dem Zeitpunkt eines späteren Gesamtverkaufs.

03

Von Wertsteigerung profitieren

Sie glauben an den Bremer Immobilienmarkt und möchten weiterhin von zukünftigen Wertsteigerungen profitieren.

04

Kinder zu Lebzeiten beschenken

Mit dem Teilverkaufserlös können Sie Ihre Kinder oder Enkel jetzt unterstützen – beim Hausbau, Studium oder der Existenzgründung.

05

Restschuld ablösen

Noch eine laufende Hypothek? Der Teilverkaufserlös kann die Restschuld ablösen und die monatliche Belastung deutlich senken.

06

Nutzungsentgelt ist tragbar

Das Modell lohnt sich nur, wenn das monatliche Nutzungsentgelt dauerhaft aus der Rente oder anderen Einnahmen gestemmt werden kann.

Gut zu wissen

Teilverkauf in Bremen: Was Sie wissen sollten

Der Bremer Immobilienmarkt und der Teilverkauf

Bremen ist ein stabiler Immobilienmarkt – besonders in Stadtteilen wie Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland und Borgfeld. Diese Lagen sind beim Teilverkauf attraktiv, weil Investoren bereit sind, marktgerechte Preise zu zahlen und von künftigen Wertsteigerungen zu profitieren.

Ist der Erlös steuerpflichtig?

In der Regel ist der Verkaufserlös steuerfrei, wenn Sie die Immobilie mindestens zwei der letzten drei Jahre vor dem Verkauf selbst bewohnt haben oder wenn die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Ihr Steuerberater kann Ihren konkreten Fall prüfen.

Wie lange dauert ein Teilverkauf?

Von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung dauert ein Teilverkauf in der Regel 6 bis 10 Wochen. Die größten Zeitfaktoren sind die Wertgutachtenerstellung (2–3 Wochen), die Vertragsprüfung und der Notartermin. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Häufige Fragen

Teilverkauf — Ihre Fragen, ehrlich beantwortet

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?

Beim Immobilien-Teilverkauf verkaufen Sie bis zu 50 % Ihrer Immobilie an einen Käufer und erhalten eine sofortige Einmalzahlung. Sie bleiben Miteigentümer, wohnen durch Ihr Nießbrauchrecht im Grundbuch weiter und zahlen ein monatliches Nutzungsentgelt.

Wie hoch ist das Nutzungsentgelt?

Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt in der Regel 4,99 bis 5,5 % des Auszahlungsbetrags pro Jahr, geteilt durch 12. Bei 100.000 € Auszahlung entspricht das ca. 416 bis 458 € pro Monat – festgeschrieben für 10 Jahre.

Wie viel Prozent der Immobilie kann ich verkaufen?

Beim Teilverkauf können Sie 10 bis 50 % Ihrer Immobilie verkaufen. Mindestens 50 % müssen in Ihrem Eigentum verbleiben, damit Sie rechtlich Haupteigentümer bleiben.

Was passiert, wenn der Käufer insolvent wird?

Das hängt entscheidend davon ab, wie Ihr Nießbrauchrecht im Grundbuch abgesichert ist. Steht es im ersten Rang, bleibt es auch bei Insolvenz bestehen. Steht es im zweiten Rang, kann es gefährdet sein. Lassen Sie diesen Punkt unbedingt vor Vertragsabschluss anwaltlich prüfen.

Kann ich den Anteil vererben?

Ihr verbleibender Eigentumsanteil geht nach Ihrem Tod an Ihre Erben über. Auch die notariell erteilte Verkaufsvollmacht gilt über den Tod hinaus, was Ihre Erben beim späteren Gesamtverkauf berücksichtigen müssen.

Was kostet mich der Teilverkauf insgesamt?

Die wichtigsten Kostenpositionen: Monatliches Nutzungsentgelt (4,99–5,5 % p.a.), Durchführungsentgelt beim späteren Gesamtverkauf (ca. 5–6 %), eventuelle Wertsicherungsklausel (~17 %), weiterhin Instandhaltungskosten und Grundsteuer allein. Lassen Sie immer eine Gesamtkostenrechnung erstellen.

Was ist die Splitting-Option?

Bei der Splitting-Option erhalten Sie die Auszahlung in zwei Tranchen: die Hälfte sofort, die andere Hälfte ca. 1,5 Jahre später. In der ersten Phase zahlen Sie nur Nutzungsentgelt auf den ersten Teil – das reduziert die monatliche Belastung anfänglich.

Teilverkauf oder Leibrente – was passt besser?

Der Teilverkauf eignet sich, wenn Sie Miteigentümer bleiben möchten, von Wertsteigerungen profitieren wollen und das Nutzungsentgelt dauerhaft stemmen können. Die Leibrente passt besser, wenn Sie ein lebenslanges Zusatzeinkommen suchen und keine monatliche Belastung möchten.

Ist der Erlös aus dem Teilverkauf steuerpflichtig?

In der Regel steuerfrei, wenn Sie die Immobilie mindestens zwei der letzten drei Jahre selbst bewohnt haben oder die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Ihr Steuerberater kann Ihren konkreten Fall prüfen.

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